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Ansuchen um eine Wahlkarte können schriftlich mit eingescanntem Lichtbildausweis bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024 oder mündlich bis Freitag, 27. September 2024 (12:00 Uhr) eingebracht werden. Dies betrifft wahlberechtige Männer und Frauen, die sich am Wahltag voraussichtlich nicht an ihrem Hauptwohnsitz aufhalten werden. Das gilt ebenso für Personen, denen der Besuch des Wahllokales aus diversen Gründen einer Verhinderung nicht möglich ist. Die Wahlkarte kann schriftlich (E-Mail) oder mündlich (persönlich) bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde (innerhalb der Parteienöffnungszeiten) beantragt werden. Achtung: Die Beantragung der Wahlkarte muss unbedingt durch den Wähler oder die Wählerin selbst erfolgen. Bitte bringen Sie zur persönlichen Beantragung einen gültigen Lichtbildausweis mit.
Mit der Wahlkarte können sie sofort nach Erhalt wählen und müssen nicht bis zum Tag der Wahl zuwarten. Die Wahlkarte kann am Postweg (Portokosten trägt der Empfänger) an die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf gesendet werden. Die Adresse der Bezirkswahlbehörde ist bereits auf der Wahlkarte abgedruckt. Beachten Sie bitte, dass die Post einige Zeit für die Zustellung benötigt.
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13.09.2024
Im Anger Nr. 1
2280 Glinzendorf
02248/25 85
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